Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hyposto Energy GmbH („Hyposto“), gelten für Verbraucher (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) – B2C

(Nr. 01/2025-B2C)

Stand: 01.01.2025

§ 1 Anbieter, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verbraucher. Der Kunde sichert zu, Verbraucher i.S.v. § 13 BGB zu sein. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten für diesen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.

1.2 Ihr Vertragspartner: Hyposto Energy GmbH, Bahnhofstraße 48, 65185 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister beim AG Wiesbaden unter HRB 34672, nachfolgend kurz „Hyposto“ genannt.

1.3 Für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Energiespeichern sowie des erforderlichen Zubehörs durch die Hyposto an bzw. bei dem jeweiligen Kunde gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „die AGB“). Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, nur wirksam, wenn Hyposto schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.

§ 2 Vertragserklärungen, Vertragsinhalt, Verbraucherinformation

 
2.1 Die Präsentation von Energiespeichern sowie Angaben zur Errichtung derselben auf der Webseite der Hyposto, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zum Kauf und zur Errichtung mit Hyposto (im Folgenden auch: „die Bestellung“) abzugeben.

2.2 Sobald der Kunde sein Interesse an Hyposto mitgeteilt hat, wird Hyposto die Anfrage und der Auftragsumfang des Kunden mit ihm klären, sowie zur Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten.

2.3 Hyposto wird auf Basis der im Gespräch besprochenen Spezifikationen, dem Kunde eine freibleibende und unverbindliche Zusammenfassung der vorgeschlagenen Lösung mit entsprechendem Informationsmaterial zukommen lassen.

2.4 Der Kunde sollte bestätigen, dass er mit der Lösung einverstanden ist, und dass seine Wünsche entsprechend erfüllt wären. Damit fordert er Hyposto auf, ihm ein verbindliches Angebot samt Anlagen zukommen lassen.

2.5 Hyposto wird ein verbindliches befristetet Angebot dem Kunden zusenden.

2.6 Der Kunde muss Hypostos Angebot schriftlich annehmen (Inkl. AGBs). Nach Eingang der Kundenbestätigung wird Hyposto innerhalb 14 Tagen eine formelle Auftragsbestätigung mit weiteren inhaltlichen und technischen Details zum Vorgang dem Kunden zur Verfügung stellen. Damit wird die Rechnung gestellt und der Vertrag kommt zustande.

2.7 Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird eine etwaig geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstattet.

2.8 Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch Hyposto zustande. Eine bloße Lieferung ohne vorherige Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

§ 3 Termine, Lieferzeiten, Annahmeverzug


3.1 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht Hyposto frei. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

3.2 Wird ein Liefertermin oder eine Lieferzeit von Hyposto genannt oder eine solche vereinbart, geschieht dies ausschließlich aus logistischen Gründen. Es handelt sich nur dann um einen verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunkt, wenn der Termin von Hyposto ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ mindestens in Textform bestätigt wird.

3.3 Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferzeiten und Lieferterminen ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen.

3.4 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt die Ware ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.

3.5 Sofern und solange sich der Kunde mit einer Vertragspflicht ganz oder teilweise in Verzug befindet oder seine Mitwirkungspflichten verletzt, ist Hyposto berechtigt, die Leistungen bis zur Beendigung des Verzugs oder der Vornahme der Mitwirkungshandlung auszusetzen.

3.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug und hat er diesen zu vertreten, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über.

3.7 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.

§ 4 Montage, Genehmigungen, Voraussetzungen des Gebäudes


4.1 Hyposto errichtet den Energiespeicher bei dem Kunden.

4.2 Der Kunde gestattet Hyposto und von Hyposto beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere

4.3a. die Anbringung und Installation desEnergiespeicher unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen

4.4 b. die Errichtung von Messeinrichtungen

4.5 c. die Verlegung von Anschlussleitungen

4.6 d. die Installation sonstiger Komponenten

4.7 Der Kunde gewährt Hyposto und von Hyposto beauftragten Personen ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, technischen Anlagen und Leitungen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der Energiespeichern erforderlich ist.

4.8 Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäudefläche, an dem der Energiespeicher angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der stromspeichernden Anlage erforderlich ist. Hyposto haftet nicht für Mängel und Schäden am Gebäude, die durch eine fehlende Eignung des Gebäudes für die Installation und den Betrieb der stromspeichernden Anlage entstehen.

4.9 Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb Energiespeichern nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch Hyposto nicht ausdrücklich in Schrift- oder in Textform im Sinne des § 126 ff. BGB vereinbart worden ist. Diese Verpflichtung des Kunden ist eine wesentliche Mitwirkungspflicht und wird von Hyposto nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 5 Preise, Zahlungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

 
5.1 Die angegebenen Preise sind freibleibend. Die dem Kunden genannten Preise sind Bruttopreise in Euro. Die angegebenen Preise enthalten die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen gegebenenfalls Versand- und Transportkosten.

5.2 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder zu den in der Auftragsbestätigung von Hyposto festgelegten Fälligkeitsterminen (gestaffelte Teilzahlungen).

5.3 Die Zahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung des Kunden auf die in der Auftragsbestätigung genannte Bankverbindung, Lastschrifteinzug oder per PayPal. Im Fall von gestaffelten Teilzahlungen erfolgt die Zahlung zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten Fälligkeitszeitpunkten in der dort festgelegten Höhe.

5.4 Die Lieferung erfolgt nach Eingang der Zahlung. Im Fall von gestaffelten Teilzahlungen erfolgt die Lieferung nach Eingang der ersten Anzahlung. 

5.5 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Hyposto stellt dem Kunde mit Auftragsbestätigung den Gesamtpreis des Energiespeichers in Rechnung, davon werden 50% als Anzahlung nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung ist innerhalb 14 Tage zum Abholtermin des Energiespeichers fällig. Im Fall von Überweisungen und Lastschriften ist für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen der Eingang auf dem Konto von Hyposto maßgeblich. Zahlungen per Wechsel, Scheck, Bar oder Nachnahme sind nur zulässig, sofern dies im Einzelfall gesondert vereinbart wird.

5.6 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Hyposto berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, soweit nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen auf eine nicht nur unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden geschlossen werden kann.

5.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Hyposto anerkannt sind.

5.8 Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung der stromspeichernden Anlagen, trägt der Kunde.

§ 6 Eigentum, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt


6.1 Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Energiespeichern geht mit deren Übergabe auf den Kunden über. 

6.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises behält sich Hyposto das Eigentum an den Energiespeichern und ihren Bestandteilen vor („Eigentumsvorbehalt“). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu behandeln, insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl) und Beschädigung oder Zerstörung durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Brand, Wasser, Sturm) ausreichend und zum Neuwert zu versichern.

6.3 Soweit der Energiespeicher während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, so geschieht dies i.S.v. § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck; dieser endet mit Beendigung des Eigentumsvorbehalts.

6.4 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an den Energiespeichern oder Teilen hiervon ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum der Hyposto an den stromerzeugenden und Energiespeichern hinzuweisen und Hyposto unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich oder in Textform (Email, Fax, etc.) zu benachrichtigen.

6.5 Übersteigt der Wert aller Hyposto zustehenden Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt etc.) die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, wird Hyposto auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

§ 7 Gewährleistung


7.1 Jedwede Angaben von Hyposto zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots der Hyposto generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich.

7.2 Technisch bedingte Abweichungen oder Leistungsverluste, die innerhalb der branchenüblichen Toleranzen liegen, stellen keinen Mangel dar.

7.3 Soweit durch Hyposto oder auf Internetseiten von Hyposto finanzielle Berechnungen und/oder Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Stromspeichern und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im Folgenden insgesamt: „Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. Hyposto übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von Hyposto Nacherfüllung zu verlangen.

7.5 Darüber hinaus hat Hyposto das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunde das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

7.6 Eine alters- oder nutzungsbedingte Leistungsdegradation gilt als technisch normal und begründet keine Gewährleistungsansprüche.

7.7 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben wird bzw. wurde, insbesondere wenn Veränderungen an den Energiespeichern oder ihren Komponenten vorgenommen wurden oder der Kunde dies durch Dritte hat vornehmen lassen. Zusätzlich und unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gegen Hyposto gewähren Hersteller von Energiespeichern in der Regel eine Garantie gemäß Ihren jeweiligen Herstellerbedingungen („Herstellergarantien“). Eine Haftung von Hyposto für die Herstellergarantien und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist ausgeschlossen.

7.8 Etwaige Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden und sind nicht übertragbar (§ 433 BGB).

§ 8 Haftung und Schadensersatz


8.1 Hyposto haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Hyposto nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hyposto nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2 Für sämtliche Ansprüche Fällen unbeschränkter Haftung – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichend geregelten Verjährungsfristen für Sachmängel bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 2 unberührt.

8.3 Sämtliche in diesen AGB niedergelegten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Rücktritt vom Vertrag


9.1 Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der allgemeinen Versorgung einen Anschluss der Energiespeichern an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.

9.2 Hyposto ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtige Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird.

9.3 Berechtigte Zweifel im Sinne der Ziffer 2 liegen insbesondere dann vor, wenn a. der Kunde gegenüber einer Bank oder Hyposto gegenüber unrichtigen oder unvollständigen Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen; oder b. der Kunde eine fällige Zahlung an Hyposto nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin geleistet hat.

9.4 Hat Hyposto berechtigte Zweifel im Sinne der Ziffer 2, teilt Hyposto dies dem Kunden unverzüglich mit. Zahlt der Kunde daraufhin den vollen noch offenen Betrag binnen 7 Kalendertagen vorbehaltlos per Vorkasse, sind die berechtigten Zweifel widerlegt und Hyposto steht aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht mehr zu.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher


10.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

10.2 Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die in der den AGBs nachfolgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde nach näherer Maßgabe des Inhalts der Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung.

10.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die gemäß Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. 

10.4 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sofern der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist bzw. wurde und mit der Leistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat (§ 356 IV BGB).

10.5 Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer der Waren ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben. Beinhaltet der Vertrag nicht den Kauf einer beweglichen Sache (z.B. Stromspeicher) durch Sie, beginnt die Widerrufsfrist bereits mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unter: Hyposto Energy GmbH Bahnhofstraße 48, 65185 Wiesbaden E-Mail: info@hyposto-energy.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einer E-Mail, eines Telefax oder eines mit der Post versandten Briefs) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

10.6 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Hyposto Energy GmbH, Bahnhofstraße 48, 65185 Wiesbaden) oder an eine von uns genannte Adresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen die Rücksendekosten voraussichtlich bis zu 250 EUR (je nach Transportaufwand).

10.7 Abschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Ende der Widerrufsbelehrung 

§ 11 Verbraucherschlichtung – Information gem. § 36 VSBG


11.1 Hyposto ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte, Softwarenutzung


12.1 Hyposto bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch Hyposto angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch Hyposto Dritten nicht zugänglich gemacht, oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch Hyposto sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

12.2 Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung der HypostoProdukte entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen erforderlich ist.

§ 13 Schlichtungsverfahren, Online-Streitbeilegung


13.1 Verbraucher haben die Möglichkeit über ein Online-Streitbeilegungsverfahren der europäischen Union gemäß der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution) und der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an der Verbraucherschlichtungs-stellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail- Adresse dazu ist: info@hyposto-energy.de

§ 14 Datenschutz, Einwilligung


14.1 Hyposto verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung sowie, soweit erforderlich, auf Basis berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

14.2 Personenbezogene Daten des Kunden werden von Hyposto erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn und soweit dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat.

14.3 Dem Kunden ist bekannt, dass für die Begründung und die Durchführung dieses Vertrags dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind und stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zu diesem Zweck zu.

14.4 Hyposto ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Kaufvertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundeseite zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Kunden erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden verwendet. Für die Prüfung wird Hyposto Leistungen von Auskunfteien, z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Kunden an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.

14.5 Hyposto ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung dieses Vertrags (z.B. für Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) erforderlich ist. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass Hyposto diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung an Dritte (z.B. Inkassobüros) weiterleitet.

14.6 Hyposto wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen.

§ 15 Allgemeine Schlussbestimmungen


15.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

15.3 Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

15.4 Hyposto erbringt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Kunden wird empfohlen, sich für steuerliche Fragen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden.

15.5 Hyposto ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

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